Die Rechtsanwaltskanzlei wurde im Jahr 1983 von Dr. Eric AGSTNER gegründet und berät bzw. vertritt er neben anspruchsvoller Privatklientel auch zahlreiche Klein- und Großunternehmen.
Seine langjährige Allgemeinpraxis erlaubt ihm in zahlreichen Rechtsgebieten tätig zu sein, wobei er in den letzten Jahren insbesondere in nachstehenden Rechtsgebieten aktiv tätig war:
- Amtshaftungsrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Bauträger- und Bauvertragsrecht
- Ehe- und Familienrecht
- Erbrecht- und Verlassenschaftsabhandlungen
- Europa- und internationales Recht
- Exekutionsrecht und Inkassowesen
- Gesellschaftsrecht und -gründungen
- Handels- und Unternehmensrecht
- Miet- und Wohnrecht
- Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht und Unfallschäden
- Verfassungs- und Verwaltungsrecht
- Wehrrecht
- Wirtschaftsrecht
- Zivilprozesse
Das Hauptaugenmerk der Arbeit liegt darin individuelle und vernünftige Lösungen im Interesse der Klienten rasch und präzise zu finden.