Die Rechtsanwaltskanzlei wurde im Jahr 1983 von Dr. Eric AGSTNER gegründet und berät bzw. vertritt er neben anspruchsvoller Privatklientel auch zahlreiche Klein- und Großunternehmen.

Seine langjährige Allgemeinpraxis erlaubt ihm in zahlreichen Rechtsgebieten tätig zu sein, wobei er in den letzten Jahren insbesondere in nachstehenden Rechtsgebieten aktiv tätig war:

  • Amtshaftungsrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Bauträger- und Bauvertragsrecht
  • Ehe- und Familienrecht
  • Erbrecht- und Verlassenschaftsabhandlungen
  • Europa- und internationales Recht
  • Exekutionsrecht und Inkassowesen
  • Gesellschaftsrecht und -gründungen
  • Handels- und Unternehmensrecht
  • Miet- und Wohnrecht
  • Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht und Unfallschäden
  • Verfassungs- und Verwaltungsrecht
  • Wehrrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Zivilprozesse

Das Hauptaugenmerk der Arbeit liegt darin individuelle und vernünftige Lösungen im Interesse der Klienten rasch und präzise zu finden.